Von „Gedeessems“ und keiner Unterschrift.

Am 22. Dezember kam es bei der geplanten Unterzeichnung der Echternacher Basilika-Konvention zum Eklat. Der Erzbischof verweigerte die Unterschrift! Die lokale Kirchenfabrik hatte sich einer Klage des Syndikates der Kirchenfabriken gegen den Erzbischof, den Staatsminister und den Innenminister angeschlossen, um gegen die geplante gesetzliche Abschaffung der bestehenden Kirchenfabriken juristisch vorzugehen.

In einer Sondersitzung des Gemeinderates, welche auf Drängen von „déi gréng“ einberufen wurde und an der auch die Mitglieder der Kirchenfabrik teilnahmen, war die Stellungnahme unserer Fraktion klar:

  • Die internen Streitereien der Kirche interessieren uns nicht. Recht hat der Staatsminister mit seiner Aussage „dat Gedeessems sollen se ënnertenee regelen“.
  • Wir machen keine Aussage zur eingereichten Klage. Dies ist ein juristischer Prozess, die Gerichte werden entscheiden.
  • Wichtig war, dass die Besitzverhältnisse der lokalen Kirchenfabrik offengelegt wurden.
  • Die Gemeinde hat Anweisungen des Innenministeriums Rechnung zu tragen. Sie wurde aufgefordert, die Eigentumsverhältnisse der Kirchengebäude zu klären und vorzuschlagen, wie die Zukunft dieser Gebäude zu sehen ist. Für Echternach gab es bei den 4 Kirchengebäuden eine Ausnahme für die Basilika. Eine Konvention zwischen Staat, Gemeinde und Bistum, sollte die Aufteilung des Defizites der Unterhaltskosten nach dem Schlüssel 50%-25%-25% regeln. Die restlichen 3 Gebäude sollten in den Fonds übergehen.
  • Als Fraktion haben wir ein eindeutiges Bekenntnis zur Basilika-Konvention abgelegt. Bei dieser Konvention geht es um die Absicherung eines historischen Gebäudes von großem spirituellem, kulturellem, sozialem und touristischem Wert.
  • „déi gréng“ haben einen Vorschlag unterbreitet, der die Basilika-Konvention hätte retten können. Wir waren der Meinung, die lokale Kirchenfabrik hätte sich im Interesse der Basilika von der eingereichten Klage distanzieren müssen, d.h. sie hätte sich als Mitklägerin zurückziehen müssen. Nichts hätte sie daran gehindert, in einem Schreiben an den Bischof darauf hin zu weisen, dass sie weiterhin von der Notwendigkeit einer juristischen Klärung der Sachfrage überzeugt ist. Dieser Vorschlag wurde leider angelehnt. Dem Bischof wurde lediglich erklärt, die Klage sei nicht gegen ihn persönlich gerichtet.
  • Eine Aussprache über die Zukunft der historischen Peter und Paul-Kirche wurde von der Kirchenfabrik abgelehnt. Das Gesetzesprojekt stünde auf unsicheren juristischen Füssen. Man wolle zurzeit nichts diskutieren.

Ich habe in Gesprächen den Eindruck gewonnen, dass es bei der internen Auseinandersetzung innerhalb der Kirche nur vordergründig um die juristische Zukunft der Kirchenfabriken geht. Gezielt wird auf den Erzbischof, dem man seine Haltung in den Verhandlungen um die Trennung von Kirche und Staat nicht verzeiht.

Das ganze „Gedeessems“ könnte jedoch für Echternach fatale Folgen haben.

Raymond Becker

Journal am 24.1.2017